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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen 2011

Art. 1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Buchungen und Verträge hinsichtlich aller Unterkünfte und eventueller anderer Einrichtungen, die von Arkos Resorts vermietet werden.
1.2. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter dem Begriff „Mieter“ folgendes verstanden: Die Person, die mit Arkos Resorts einen Vertrag über die Miete/Nutzung von Unterkünften abschließt. Unter dem Begriff „Nutzer“ wird verstanden: der Mieter und/oder die vom Mieter angegebenen Personen, die die vom Mieter gemieteten Unterkünfte nutzen werden.
1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ungeachtet eines (vorhergehenden) Verweises auf eventuelle eigene Bedingungen oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen. Arkos Resorts weist alle eventuellen anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf die möglicherweise verwiesen werden könnte, im Voraus zurück.
1.4. Vereinbarungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, sind nur dann gültig, wenn sie vorab schriftlich vereinbart wurden.
 
Art. 2. Buchungen
2.1. Es werden nur Buchungen von Personen bearbeitet, die mindestens 18 Jahre alt sind.
2.2. Wenn eine Buchung zur Bearbeitung angenommen wird, schickt Arkos Resorts diesbezüglich innerhalb von 7 Tagen eine schriftliche oder digitale Bestätigung (die zugleich die Rechnung darstellt). Diese Bestätigung muss direkt nach Erhalt auf Korrektheit überprüft werden. Eventuelle Fehler müssen Arkos Resorts umgehend schriftlich mitgeteilt werden.
2.3. Zwischen dem Mieter und Arkos Resorts kommt in dem Moment ein Vertrag zustande, in dem Arkos Resorts die schriftliche oder digitale Buchungsbestätigung (die zugleich die Rechnung darstellt) an den Mieter verschickt hat.
2.4. Arkos Resorts behält sich das Recht vor, eine Buchung jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.5. Wenn der Mieter nicht innerhalb von 7 Tagen, nachdem er die Buchung vorgenommen hat, in den Besitz einer schriftlichen oder digitalen Bestätigung (die zugleich die Rechnung darstellt) gelangt ist, dann muss er direkt mit der Buchungsabteilung Kontakt aufnehmen. Wenn dies unterlassen wird, kann kein Anspruch auf die Buchung erhoben werden.
2.6. Wenn der Mieter nach Zustandekommen des Vertrags Änderungen an dem Vertrag vornehmen möchte, ist Arkos Resorts nicht verpflichtet, diese zu akzeptieren. Es ist der freien Entscheidung von Arkos Resorts überlassen, ob und inwiefern diese Änderungen von Arkos Resort akzeptiert werden. Für den Fall, dass Arkos Resorts die Änderungen akzeptiert, ist Arkos Resorts befugt, dem Mieter € 24,50 Änderungskosten in Rechnung zu stellen.
2.7. Arkos Resorts hat jederzeit das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn bei der Buchung personenbezogene Daten des Mieters bzw. anderer Nutzer unvollständig bzw. falsch angegeben werden. In einem solchen Fall findet keine Erstattung (eines Teils) des Mietpreises statt.
2.8. Arkos Resorts behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen abweichende Buchungen – insbesondere Gruppen – abzulehnen, oder aber hierfür besondere Bedingungen zu stellen.
2.9. Der Vertrag bezieht sich auf die Miete von Unterkünften bzw. anderen Einrichtungen für die Freizeitnutzung, die von ihrer Art her eine Kurzzeitnutzung
darstellt.
2.10. Werden vom Mieter in/bei seiner Buchung bestimmte örtlich genau bezeichnete Unterkünfte genannt oder notiert, so wird Arkos Resorts kraft seiner Möglichkeiten versuchen, diese Vorzugswünsche zu erfüllen. Der Mieter kann keine Verbindlichkeiten hieraus ableiten, und Arkos Resorts behält sich das Recht auf Änderungen vor. Soll eine örtlich genau bezeichnete Unterkunft garantiert werden, so muss hierüber eine Vereinbarung zum Tarif von € 24,50 geschlossen werden. Diese Vereinbarung wird gültig, wenn Arkos Resorts seine Zustimmung gibt. Diese Vereinbarung ist verbindlich mit Ausnahme von höherer Gewalt.
 
Art. 3. Nutzung
3.1. Jede Unterkunft darf nur von der Anzahl von Personen bewohnt werden, die auf dem Buchungsformular angegeben ist.
3.2. Der Mieter hat nur das Recht, das Mietobjekt von denjenigen Personen nutzen zu lassen, die auf der Buchung angegeben sind.
3.3. Es ist dem Mieter bzw. anderen Nutzern nicht erlaubt, die Unterkünfte anderen als in der Buchung genannten Personen zur Nutzung zu überlassen, sofern mit Arkos Resorts nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3.4. Wenn der Mieter und Arkos Resorts vereinbart haben, dass der Mieter bzw. ein oder mehrere Nutzer [durch andere Personen] ausgetauscht
werden, haftet der Mieter (neben den anderen Nutzern) weiterhin solidarisch gegenüber Arkos Resorts für die Zahlung des noch fälligen Teils des Mietpreises, der Änderungskosten (siehe Art. 2.6.), eventueller Zusatzkosten infolge des Austauschs und eventueller Stornokosten, wie auch der Kosten für gegebenenfalls verursachte Schäden.
 
Art. 4. Preise
4.1. Der Mieter ist Arkos Resorts den vereinbarten Mietpreis schuldig, der auf der schriftlichen Bestätigung (die zugleich die Rechnung darstellt) angegeben ist.
4.2. Von Preisnachlässen bzw. Sonderangeboten kann kein Gebrauch mehr gemacht werden, sobald Arkos Resorts die Buchungsbestätigung (die zugleich die Rechnung darstellt) abgeschickt hat.
4.3. Der Mieter schuldet neben dem Mietpreis auch die Buchungskosten, die lokalen Gebühren und andere Kosten.
4.4. Alle Preise gelten (sofern zutreffend), wenn nicht anders angegeben, einschließlich MwSt.
4.5. Die Preise in der Broschüre sind nicht verbindlich – aktuelle Preise, Zuschläge und Ermäßigungen sind auf der Webseite und endgültig auf der Bestätigung (die zugleich die Rechnung darstellt) zu finden. Der auf der Bestätigung (die zugleich die Rechnung darstellt) angegebene Preis ist verbindlich.
4.6. Wenn die Kosten von Arkos Resorts (für Personal, Energie, Steuern u. Ä.) nach Abschluss des Vertrags nachweislich und unvorhergesehen gestiegen sind, hat Arkos Resorts das Recht, seine Preise zu erhöhen und dem Mieter den erhöhten Preis in Rechnung zu stellen. Wenn diese Preiserhöhung innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Vertrags durchgeführt wird, wird diese Preiserhöhung maximal 5% des zuvor vereinbarten Preises betragen, und der Mieter hat das Recht, den Vertrag aus diesem Grund zu lösen (stornieren).
 
Art. 5. Bezahlung
5.1. Sofort bei Buchung sind 50% des Mietpreises fällig. Diese Bezahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Buchungsdatum bei Arkos Resorts eingegangen sein.
5.2. Der Restbetrag muss 4 Wochen vor dem Tag der Anreise bei Arkos Resorts eingegangen sein.
5.3. Bei Buchung innerhalb von 8 Wochen vor Antritt, muss der Gesamtbetrag 4 Wochen vor dem Tag der Anreise bei Arkos Resorts eingegangen sein.
5.4. Bei Buchung innerhalb von 4 Wochen vor dem Anreisetag, muss der Gesamtbetrag 8 Tage vor dem Tag der Anreise bei Arkos Resorts eingegangen sein.
5.5. Bei Buchung innerhalb von 2 Wochen vor dem Anreisetag, muss der Gesamtbetrag an der Rezeption des Resorts beglichen werden.
5.6. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung der Beträge, die dem Mieter in Rechnung gestellt wurden, ist der Mieter unmittelbar nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug. In diesem Fall bietet Arkos Resorts schriftlich die Möglichkeit an, den noch geschuldeten Betrag nachträglich innerhalb von 7 Tagen zu begleichen. Wenn die Bezahlung auch dann ausbleibt, behält sich Arkos Resorts das Recht vor, an dem Tag, an dem die Frist von 7 Tagen verstrichen ist, den Vertrag zu lösen (stornieren), und dann ist der Mieter für alle Schäden haftbar, die Arkos Resorts infolgedessen erleidet oder erleiden wird – darunter alle Kosten, die Arkos Resorts im Zusammenhang mit dieser Buchung und den Auflösungen entstanden sind. Arkos Resorts hat auf jeden Fall das Recht, Stornokosten je Unterkunft in Rechnung zu stellen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen aus Artikel 6.
 
Art. 6. Stornierung
6.1. Wenn eine Buchung storniert wird, sind Stornokosten fällig; Grundlage für die Berechnung der Stornokosten ist der in der Bestätigung angegebene Gesamtbetrag.
Die Stornokosten betragen:
- bei Stornierung bis 14 Tage vor dem Anreisetag: € 250,- feste Stornogebühren pro Buchung (gültig für maximal 3 Bauernhäuser. Werden mehr als 3 Unterkünfte auf einer Buchung storniert, gelten die Artikel über Gruppenstornierungen)
- Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor dem Anreisedatum: 90% des Gesamtbetrages
- am Tag der Anreise: 100% des Gesamtbetrages
6.2. Wenn der Mieter innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten  Datum ohne weitere Mitteilung nicht eintrifft, wird dies als Stornierung betrachtet.
6.3. Eine Rücktrittsversicherung ist nicht Bestandteil der Mietvereinbarung. Eine Rücktrittsversicherung muss vom Mieter abgeschlossen werden, und das Risiko einer Stornierung und das Versichern dieses Stornierungsrisikos obliegt dem Mieter.
6.4. Eine Stornierung kann umgebucht werden mit geändertem Anreisedatum, zu einem vergleichbaren Mietpreis, einer vergleichbaren Unterkunft und gleicher Anzahl Übernachtungen innerhalb eines Jahres nach ursprünglichen Buchung. Dies gilt bei Stornierungen bis spätestens 48 Stunden vor Beginn des gebuchten Aufenthaltes. Bei Umbuchungen in einen anderen Typ Unterkunft bzw. in eine andere Zeitperiode werden die Kosten laut geltender Preisliste neu berechnet. Dem Mieter werden eventuelle Teuerungen in Rechnung gestellt. Des Weiteren wird eine Umbuchungpauschale in Höhe von € 24,50 fällig. Ein Recht auf Rückzahlung eventueller Preisunterschiede besteht bei Umbuchungen wegen Stornierungen nicht. 
 
Art. 7. Stornierungsbedingungen
7.1. Arkos arbeitet mit den folgenden Stornierungsbedingungen und Begriffsdefinitionen:

7.1.1. Stornierung: Der berechtigter Weise notwendige Verzicht auf oder die berechtigter Weise notwendige vorzeitige Beendigung eines sogenannten „Arrangements“, das aus der Unterkunft besteht – infolge eines vom Willen des Versicherten unabhängigen, unvorhergesehenen Vorfalls.
7.1.2. Familie: Personen, die beim Einwohnermeldeamt unter derselben Adresse registriert sind und als Familie zusammenwohnen.
7.1.3. Haushaltsmitglied(er): Derjenige/diejenigen, der/die beim Einwohnermeldeamt unter derselben Adresse registriert ist/sind.
7.1.4. Reisekosten: Die Gesamtsumme der vorab fälligen bzw. bezahlten Beträge für die Buchung und Reservierung des Aufenthalts bzw. der Unterkunft.
7.1.5. Stornokosten: Geschuldete (Teil-)Reisekosten und Umbuchungskosten bzw. Überweisungskosten im Falle einer Stornierung.
7.1.6. Nicht in Anspruch genommener Urlaubstag: Ein zusammenhängender Zeitraum von 24 Stunden, der in den gebuchten Urlaub fällt.
7.1.7. Familienmitglieder 1. und 2. Grades: 1. Grades: Ehemann/Ehefrau/Lebensgefährte/Lebensgefährtin, (Schwieger-) Eltern, (angeheiratete) Kinder; 2. Grades: Brüder, Schwestern, Schwäger(innen), Großeltern und Enkelkinder.
 
7.2. Verpflichtungen bei Stornierungen
Der Mieter muss – bei Strafe des Verlustes seiner Rechte – bei Schaden folgendes unternehmen:
7.2.1. So schnell wie möglich, jedoch spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach dem Vorfall beim Vermieter stornieren.
7.2.2. Den Umfang des Schadens so weit wie möglich begrenzen.
7.2.3. Innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung bzw. nach der Heimkehr ein Schadensmeldungsformular ausfüllen und einsenden,
7.2.4. Die folgenden Unterlagen zur Beurteilung einer Stornierung einsenden:
a. Buchungsnachweis beziehungsweise Buchungsrechnung.
b. Beweismittel in Bezug auf den Umfang des Schadens und die Schadensursache.
7.2.5. Alle von oder im Namen von Arkos Resorts verlangten Auskünfte vollständig, korrekt und wahrheitsgemäß erteilen.
7.2.6. Alle von oder im Namen von Arkos Resorts erteilten Anweisungen befolgen.
 
7.3. Stornierungs- und Änderungsbedingungen des Mieters
Eine Stornierung bzw. Änderung wird bearbeitet, sobald diese die folgenden Bedingungen erfüllt. Die Bearbeitung einer Stornierung bzw. einer Änderung enthebt den Mieter nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen der ursprünglichen Buchung und seinen vertraglichen Absprachen.
7.3.1. Eines ernsten Unfalls, einer ernsten Krankheit oder des Todes:
a. des Versicherten.
b. seiner Bluts- und angeheirateten Verwandten 1. und 2. Grades, sowie seiner Haushaltsmitglieder, sofern direkte Lebensgefahr beziehungsweise die reelle Möglichkeit der Lebensgefahr besteht.
c. einer anderen Person (Dritter), sofern auf der Bestätigung angegeben.
7.3.2. Des Ausfalls eines geplanten Aufenthalts bei im In- oder Ausland wohnhaften Verwandten oder Freunden aufgrund einer plötzlich auftretenden
ernsten Krankheit, eines Unfalls oder des Todes, weswegen man den Versicherten nicht beherbergen kann.
7.3.3. Einer nach Abschluss der Buchung festgestellten Schwangerschaft mit ernsten Komplikationen und einer negativen Reisempfehlung, was durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden muss.
7.3.4. Eines derartigen Schadens am Eigentum, dem Wohnraum oder den Betriebsgebäuden des Versicherten, dass der Versicherte in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Mieter oder faktischer Leiter – ggf. auch nachdem er zurückbeordert wurde – vor Ort anwesend sein muss.
7.3.5. Eines von außen kommenden Vorfalls, wie einer Kollision, eines Diebstahl oder Brandes innerhalb von 30 Tagen vor dem Abreisedatum, durch den das Privatfahrzeug ausfällt und nicht rechtzeitig repariert werden kann.
7.3.6. Des Erhalts einer Arbeitsstelle innerhalb von 4 Wochen vor der Abreise oder während des Urlaubs im Umfang von mindestens 20 Wochenstunden für die Dauer von mindestens einem Jahr oder unbefristet, sofern das Datum des Dienstantritts in dem genannten Zeitraum liegt: Nach Arbeitslosigkeit, aufgrund derer eine Sozialleistung in Anspruch genommen wird.
7.3.7. a. Der unerwarteten Zuweisung einer Mietwohnung/eines Miethauses innerhalb von 30 Tagen vor Beginn der Reise. Bedingung ist allerdings, dass der Versicherte einen offiziellen Mietvertrag vorlegen kann, aus dem dies hervorgeht.
b. Des Ankaufs von Wohnraum, vorausgesetzt, dass das Übergabedatum/ die Übereignung innerhalb von 60 Tagen vor Beginn oder
während der Reise liegt.
7.3.8. Der definitiven Zerrüttung der Ehe, weswegen nach der Buchung des Arrangements ein Ehescheidungsverfahren in Gang gesetzt wurde.
Diesem gleichgestellt ist die Auflösung eines notariell festgelegten Partnerschaftsvertrags.
7.3.9. Einer nicht zu erwartenden und nicht bis nach der Reise zu verschiebenden Wiederholungsprüfung, nach dem Ablegen der Abschlussprüfung einer mehrjährigen Ausbildung.
7.3.10. Der unerwarteten Unmöglichkeit, ein Visum zu erhalten, es sei denn der Versicherte bekommt das Visum deshalb nicht, weil er oder sein Vertreter das Visum zu spät beantragt hat.
7.3.11. Eines medizinisch notwendigen Eingriffs, dem sich der Versicherte, sein Partner oder ein bei ihm wohnendes Kind unvorhergesehen unterziehen muss.
 
7.4. Erstattung bereits gezahlter Miete und Verrechnung von Stornierungskosten
7.4.1. Nachdem die Zahlungsverpflichtung und die Höhe des Schadensersatzes von Arkos Resorts festgestellt worden sind, erfolgt die Zahlung an den  Versicherungsnehmer durch Arkos Resorts. Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf ein vom Versicherten angegebenes Bank- oder Girokonto.
7.4.2. Der Mieter erklärt sich mit der festgestellten Erstattung einverstanden, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Zahlung schriftlich Einspruch dagegen erhebt.
7.4.3. Wenn noch keine (Teil-)Begleichung des auf der Buchungsbestätigung genannten Gesamtbetrages stattgefunden hat, erhält der Mieter von Arkos Resorts eine Rechnung über die Stornierungskosten. Diese Rechnung muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt beglichen werden.
 
7.5. Ungültige Stornierungsgründe liegen vor
7.5.1. Wenn die Stornierung erfolgt aus Gründen:
a. infolge von Atomkernreaktionen, Krieg oder einer vergleichbaren Situation.
b. infolge von Unruhen unter Verwendung von Schusswaffen, um die bestehende Regierung zu stürzen.
c. die in Verdienstausfällen bestehen.
d. die im Zusammenhang stehen mit einer bereits bestehenden Krankheit, Erkrankung oder Anomalie des Versicherten, seiner Haushaltsmitglieder oder Familienmitglieder 1. oder 2. Grades. Dieser Ausschluss gilt nur, wenn die Versicherung mehr als 7 Tage nach dem Buchungsdatum abgeschlossen wurde.
7.5.2. Gruppenstornierung (einer Reisegesellschaft, welche aus mindestens 20 Personen besteht):
a. Tod eines Mitglieds der Reisegesellschaft.
b. Krankheit oder Unfall eines Mitglieds der Reisegesellschaft.
 
Art. 8. Ankunft und Abreise
8.1. Die gemietete Unterkunft kann am vereinbarten Anreisetag (wie auf der Buchungsbestätigung genannt) ab 15:00 Uhr bezogen werden. Am vereinbarten Abreisetag (wie auf der Buchungsbestätigung benannt) muss die Unterkunft vor 11:00 Uhr verlassen werden.
8.2. Wenn der Mieter den Vertrag mit Arkos Resorts nach Ende der vereinbarten Dauer fortzusetzen wünscht und Arkos Resorts damit einverstanden
ist, ist Arkos Resorts berechtigt, ihm hierfür eine andere Unterkunft zuzuweisen.
8.3. Wenn die Nutzung der Unterkunft früher als an dem vereinbarten Datum (wie auf der Buchungsbestätigung genannt) beendet wird, hat der Mieter kein Recht auf Erstattung (eines Teils) des Mietpreises bzw. der Kosten.
 
Art. 9. Vorzeitige Abreise
9.1. Eine vorzeitige Abreise auf Grund von Reklamationen bedeutet nicht das Recht auf Erstattung (eines Teils) des Mietpreises. Eine vorzeitige Abreise wird als Stornierung betrachtet und muss vom Mieter gegenüber seiner Stornierungsversicherung vorgelegt werden. Eine vorzeitige Abreise enthebt den Mieter nicht von seiner Pflicht auf Bezahlung der vollständigen Mietkosten.
9.2. Wird eine vorzeitige Abreise mit Reklamationen begründet, so müssen diese Reklamationen innerhalb von 7 Tagen nach Abbruch des Aufenthaltes schriftlich begründet werden an Arkos Resorts z.H. Abteilung Gästeservice. Im Falle begründeter Reklamationen wird die Erstattung des Mietpreises für die nicht genutzten Tage gewährt, im Falle unbegründeter Reklamationen wird die vorzeitige Abreise als Stornierung betrachtet und bleibt es dem Mieter überlassen, diese Stornierung bei seiner Stornierungsversicherung vorzulegen.
9.3. Wird eine (teilweise) Rückerstattung der Mietkosten gewährt aufgrund von Reklamationen, welche nachweisbar begründbar sind durch fehlerhafte oder unvollständige Dienste seitens Arkos Resorts so gelten die folgenden Bedingungen zur (teilweisen) Rückerstattung der Mietkosten:
- Beträge bis zu einer Summe von € 100,- werden in Form von Gutscheinen für einen kommenden Aufenthalt ausgegeben. Diese Gutscheine sind personengebunden, können aber auf Anfrage übertragbar ausgestellt werden.
- Beträge über € 100,- werden auf Wunsch per Bankanweisung ausgezahlt oder in Form von personengebundenen Gutscheinen für einen zukünftigen Aufenthalt.
 
Art. 10. Zuviel gezahlte Beträge
10.1. Hat der Mieter das Recht auf geltende Preisnachlässe, konform der geltenden Preisliste und aktueller Auslastung, und sind diese Preisnachlässe nicht, nicht vollständig oder nicht richtig berechnet worden, so hat der Mieter das Recht auf Rückerstattung des zuviel bezahlten Betrages. Die Erstattung geschieht wie unter Art. 10.4. dargelegt, sofern die Falschberechnung vor Anreise auf dem Resort gemeldet wurde. Wird nach dem Aufenthalt eine Falschberechnung bemerkt, so muss der Mieter binnen 7 Tagen nach Aufenthaltsende dies schriftlich melden bei: Arkos Resorts, Abteilung Gästeservice.
10.2. Hat der Mieter mehr bezahlt als auf der Buchungsbestätigung angegeben, so hat er das Recht auf Erstattung des zuviel bezahlten Betrages. Wird die Überbezahlung vor 12:00 Uhr des Anreisetages gemeldet, so erfolgt eine Erstattung per Bankanweisung binnen 14 Tagen. Wird die Überbezahlung während des Aufenthaltes gemeldet, so erfolgt eine gestaffelte Erstattung wie angegeben unter Art. 10.4.
10.3. Die Erstattung von in der Buchung berechneter Kosten für Restaurantreservierungen, Fahrradverleih etc. erfolgt grundsätzlich in Form von Gutscheinen.
10.4. Wird eine Rückerstattung gemäß Art. 10.1. und 10.2. beschlossen, so gilt die folgende Staffel:
- Beträge bis zu einer Summe von € 100,- werden in Form von Gutscheinen erstattet, welche in allen Einrichtungen auf dem Resort eingelöst werden können.
- Beträge über 100,- € werden auf Wunsch per Bankanweisung ausgezahlt oder werden in Form von Gutscheinen erstattet, welche in allen Einrichtungen auf dem Resort eingelöst werden können.
 
Art. 11. Umbuchungen
11.1. Wünscht der Mieter die Umbuchung seiner Unterkunft auf Grund von Lage, Einrichtung oder Typ Unterkunft, so werden ihm die folgenden Kosten in Rechnung gestellt:
a. Reinigungskosten à € 89,50.
b. Änderungskosten à € 24,50.
c. Falls zutreffend bei Umbuchung in eine andere Unterkunft: Der Preisunterschied zwischen den Unterkünften laut gültiger Preisliste.
11.2. Im Falle, dass die Miete der Unterkunft nach einer Umbuchung den Betrag übersteigt, den der Mieter bereits entrichtet hatte, gilt bei Rückerstattung des zuviel bezahlten Betrages die folgende Staffel:
- Bis zu einer Höhe von € 100,- werden zuviel bezahlte Beträge in Form von Gutscheinen erstattet, welche in allen Einrichtungen auf dem Resort eingelöst werden können.
- Beträge über € 100,- werden auf Wunsch per Bankanweisung ausgezahlt oder werden in Form von Gutscheinen erstattet, welche in allen Einrichtungen auf dem Resort eingelöst werden können.
11.3. Sollte eine Umbuchung erfolgen auf Grund von technischen Störungen, Geräteausfall oder aus anderen Gründen, die Arkos Resorts zu verantworten hat, so übernimmt Arkos Resorts die anfallenden Kosten. Arkos Resorts ist berechtigt, eine ihrer Ansicht nach gleichwertige Unterkunft bereit zu stellen und bringt hierfür keine Kosten zur Anrechnung. Der Mieter hat jedoch kein Recht auf eine freie Auswahl bzgl. Lage und Typ der Unterkunft.
11.4. Im Zuge einer Umbuchung wird Arkos Resorts kraft seiner Möglichkeiten versuchen angegebene Vorzugswünsche zu erfüllen. Der Mieter kann keine Verbindlichkeiten hieraus ableiten und Arkos Resorts behält sich das Recht auf Änderungen vor. Hat der Mieter eine verbindliche Vereinbarung mit Arkos über diese Vorzugswünsche abgeschlossen und auch bezahlt, so ist Arkos verpflichtet, diesen nachzukommen, mit Ausnahme von höherer Gewalt.
 
Art. 12. Reglements
12.1. Alle Gäste müssen sich an die von Arkos Resorts festgelegten Regeln halten. Die Regeln für u.a. das Resort, Spa und das Schwimmbad finden Sie in der Broschüre „Das Resort ABC“, die Sie bei Ihrer Ankunft im Resort bzw. bei der Rezeption erhalten.
12.2. Laut der lokalen Bestimmungen ist jeder verpflichtet, sich (auf Verlangen) zu auszuweisen. Wenn die Gäste keinen Ausweis vorzeigen können, kann oder darf Arkos Resorts Gäste vom Gelände verweisen (lassen), ohne das eine Erstattung des Mietpreises oder eines Teils des Mietpreises erfolgt.
12.3. Wenn die im Resort vorhandenen Restaurants oder das Business Centre gastronomische Dienstleistungen erbringen oder Verträge über gastronomische Dienstleistungen abschließen, gelten für diese Dienstleitungen die „Uniforme Voorwaarden Horeca” (allgemeine Geschäftsbedingungen des Hotel- und Gaststättengewerbes).Ein Exemplar dieser Bedingungen ist auf Anfrage an der Rezeption erhältlich.
12.4. Arkos Resorts behält sich das Recht vor, Änderungen bezüglich der Organisation und der Öffnungszeiten der Einrichtungen im Resort vorzunehmen. Für die Durchführung notwendiger Wartungsarbeiten gestattet der Mieter, ohne Recht auf Schadensersatz, dass während seines Aufenthalts Arbeiten an der Unterkunft bzw. sonstigen Einrichtungen durchgeführt werden.
12.5. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet auf dem Grundstück der Unterkunft Zelte aufzustellen bzw. Feuerwerk, offenes Feuer zu entzünden.
12.6. Autos dürfen nicht an der Unterkunft geparkt, sondern müssen auf dem zentralen Parkplatz abgestellt werden.
12.7. Bei Verstößen gegen die Regeln, die in diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen wurden und/oder die Arkos Resorts Reglements und/oder bei Nichtbefolgung der Anweisungen des Personals hat Arkos Resorts das Recht, den Mieter und jeden anderen nutzer unverzüglich aus dem Resort zu verweisen, ohne dass eine Erstattung des Mietpreises oder eines Teils des Mietpreises erfolgt.
12.8. Der Mieter muss die Unterkunft besenrein übergeben (also: kein dreckiges Geschirr stehen lassen, Küche und Kühlschrank reinigen, Müllsack in den Container werfen).
12.9. Wenn das Management des Resorts den ernsten Verdacht hegt, dass der Mieter einer Unterkunft wider das Gesetz und/oder die öffentliche Ordnung bzw. die guten Sitten handelt, ist das Management des Resorts befugt, sich Zugang zu der Unterkunft zu verschaffen.

Art. 13. Bruchschäden bzw. Verlust

13.1. Der Mieter, oder aber die sonstigen Nutzer sind verantwortlich dafür, dass in der und um die gemietete Unterkunft wie auch anderswo im Resort alles ordnungsgemäß zugeht.
13.2. Daneben ist der Mieter immer haftbar für Schäden durch Bruch bzw. Verlust, Beschädigung des Inventars und/oder der Unterkunft. Eventuelle Schäden müssen Arkos Resorts vom Mieter unverzüglich gemeldet werden und unverzüglich vor Ort ersetzt werden, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass die Entstehung des Schadens  nicht auf seine eigene Schuld, die Schuld anderer Nutzer oder ein Mitglieder seiner Gesellschaft zurückzuführen ist.
 
Art. 14. Haustiere
14.1. In den dazu ausgewiesenen Unterkünften sind maximal zwei Haustiere des Mieters oder der Nutzer pro Unterkunft zugelassen.
14.2. Wenn der Mieter bzw. andere Nutzer Haustiere mitbringen möchten, muss dies direkt bei der Buchung angegeben werden. In diesem Fall
wird von Arkos Resorts ein Zuschlag in Rechnung gestellt, der vom Mieter zu begleichen ist. Arkos Resorts behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen, Haustiere abzulehnen.
14.3. Haustiere haben keinen Zugang zu den zentralen Gebäuden, Wasseranlagen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen. Haustiere müssen außerhalb der Unterkunft angeleint werden. Anweisungen müssen an Ort und Stelle befolgt werden. Die Haustiere dürfen keine Belästigung der übrigen Gäste verursachen.
14.4. Hunde- und Katzenkörbchen müssen vom Mieter selbst mitgebracht werden. Hund bzw. Katzen dürfen nicht auf Betten, Stühlen oder Sofas schlafen, und das Tragen eines Flohhalsbandes ist für Haustiere verpflichtet.
14.5. Der Aufenthalt von Haustieren, welche in der Buchung nicht angegeben wurden, ist nicht erlaubt. Arkos Resorts hält sich das Recht vor nicht angebende Haustiere nachträglich in Rechnung zu stellen.
14.6. Tiere in Käfigen sind kostenlos zugelassen, müssen aber bei der Buchung ebenfalls angegeben werden.
14.7. Für den Transport von Tieren in andere EU-Länder gilt, dass sie einen Ausweis nach europäischem Modell benötigen. Der Mieter ist selbst erantwortlich dafür, dass er über die korrekten Reisedokumente, die für das Bestimmungsland erforderlich sind, verfügt.
14.8. Die Tiere müssen gegen Tollwut geimpft sein, und die Identifikation mit einem Chip oder einer Tätowierung ist Pflicht.
 
Art. 15. Rauchen
15.1. Rauchen ist in den zentralen Gebäuden und in den Unterkünften nicht erlaubt.
15.2. Arkos Resorts hat einige Unterkünfte ausgewählt im Village und Resort in denen es gestattet ist, zu rauchen. Wenn der Gast eine Unterkunft buchen möchte, in der geraucht werden darf, muss dies direkt bei der Buchung angegeben werden. In diesem Fall wird von Arkos Resorts ein Zuschlag in Rechnung gestellt, der vom Mieter zu begleichen ist. Rauchen ist nicht erlaubt im Bauernhäusern in Club.
 
Art. 16. Übernachtungsregister
16.1. Arkos Resorts ist gesetzlich verpflichtet, ein Übernachtungsregister zu führen, welches in einem Katastrophenfall zum Einsatz kommt. In der Anlage zur Rechnung/Buchungsbestätigung wird dem Mieter das Formular zum Eintrag in das Übernachtungsregister ausgehändigt. Der Mieter ist verpflichtet, dieses Formular vollständig auszufüllen und beim Einchecken unseren Mitarbeitern an der Rezeption zu überreichen.
 
Art. 17. Übernachtungen von Besuchern
17.1. Wünscht der Mieter in seiner Unterkunft Besucher übernachten zu lassen, so muss er dies vor Ankunft der Besucher bei der Rezeption anmelden und es werden die lokalen Abgaben in Rechnung gestellt.
17.2. Unangemeldete Übernachtungen von Besuchern in der Unterkunft des Mieters sind nicht gestattet. Arkos Resorts behält sich das Recht vor diese Übernachtungen nachträglich in Rechnung zu stellen.
 
Art. 18. Höhere Gewalt
18.1. Für den Fall, dass Arkos Resorts (gegebenenfalls vorübergehend) aufgrund von höherer Gewalt vollständig oder teilweise nicht imstande ist, den Vertrag einzuhalten, wird dem Mieter von Arkos Resorts ein Änderungsvorschlag unterbreitet (für eine andere Unterkunft, einen anderen Zeitraum etc.).
18.2. Höhere Gewalt auf Seiten von Arkos Resorts ist gegeben (wenn die Einhaltung des Vertrags ganz oder teilweise, ggf. vorübergehend verhindert wird) aufgrund von Umständen, die außerhalb des Willens von Arkos Resorts liegen; dazu zählen unter anderem Kriegsgefahr, Personalstreiks, Blockaden, Brand, Überschwemmungen und andere Störungen und Ereignisse.
18.3. Der Mieter ist berechtigt, den oben genannten Änderungsvorschlag abzulehnen. Wenn der Mieter den Änderungsvorschlag ablehnt, muss
er dies innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Änderungsvorschlags zum Ausdruck bringen. In diesem Fall hat Arkos Resorts das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu lösen. Der Mieter hat dann das Recht auf Erlassung bzw. Rückvergütung des (bereits gezahlten Teils des) Mietpreises. Arkos Resorts ist in diesem Fall zu keinerlei Schadensersatz verpflichtet.
 
Art. 19. Haftung
19.1. Arkos Resorts übernimmt keine Haftung für Diebstahl (einschließlich Diebstahl aus eventuellen Geldkassetten), Verlust oder Schaden von oder an Sachen oder aber Personen, welcher Art auch immer, während oder infolge eines Aufenthalts in einem Resort von Arkos Resorts und/oder der Miete/der Nutzung der Unterkünfte und/oder anderen Einrichtungen von Arkos Resorts, es sei denn, es liegen Absicht oder grobe Schuld von Arkos Resorts oder (einem von) seinen Beschäftigten vor.
19.2. Haftung für entgangenen Urlaubsgenuss oder für Betriebs- oder andere Folgeschäden sind unter allen Umständen ausgeschlossen. Arkos Resorts ist ferner auf keinen Fall haftbar für Schäden, für die ein Anspruch auf Schadensersatz aufgrund einer Reiserücktrittsversicherung oder anderen Versicherung besteht.
19.3. Arkos Resorts ist nicht haftbar für Störungen oder Mängel im Bezug auf Dienstleistungen von Dritten.
19.4. Haftung aufgrund einer unerlaubten Handlung ist pro Schadensfall begrenzt auf maximal € 75.000,- bei Personenschäden pro Mieter bzw.
Nutzer pro Aufenthalt. Die Haftung für Sachschäden ist auf jeden Fall begrenzt auf maximal € 1.500,- pro Mieter bzw. Nutzer pro Aufenthalt.
19.5. Der Mieter bzw. Nutzer ist solidarisch haftbar für jeglichen Verlust und/oder Schaden an der gemieteten Unterkunft bzw. anderem
Eigentum von Arkos Resorts, die während der Nutzung durch den Mieter bzw. andere Nutzer entstehen – ungeachtet der Tatsache, ob dies eine Folge des Handelns oder Unterlassens des Mieters und/oder Dritter geschieht, die sich mit Zustimmung des Mieters im Resort aufhalten.
19.6. Der Mieter schützt Arkos Resorts vor allen Ansprüchen im Bezug auf Schäden von Dritten, die (mit) Folge irgendeines Handelns oder Unterlassens
seiner selbst, anderer Nutzer, Reisegefährten oder Dritter sind, die sich mit seiner Zustimmung im Resort aufhalten.
 
Art. 20. Reklamationen
20.1. Trotz der Sorgfalt und der Bemühungen von Arkos Resorts, kann der Mieter der Meinung sein, dass ein berechtigter Grund zur Reklamation im Bezug auf den Urlaubsaufenthalt besteht. Diese Reklamation muss in erster Instanz vor Ort und umgehend dem Management des Resorts gemeldet werden. Sollte die Reklamation nicht zufrieden stellend behandelt werden, hat der Mieter bis spätestens zwei Wochen nach Abreise aus dem Resort Gelegenheit, die Reklamation schriftlich einzureichen bei: Arkos Resorts tz.Hd. Gästeservice, Postbus 511, NL-9400 AM Assen. Die Reklamation wird dann mit der größten
Sorgfalt behandelt. Sollte auch dies nicht zu einer befriedigenden Lösung führen, so hat der Mieter bis spätestens 2 Monate nach Abreise aus dem Resort Gelegenheit, die Reklamation von der „Geschillencommissie Recreatie“ [ca. Konfliktkommission im Freizeitsektor] in Den Haag verhandeln zu lassen. Die Entscheidung dieses Gremiums besitzt die Kraft eines verbindlichen Gutachtens.
 
Art. 21. Diverses
21.1. Auf den Vertrag zwischen dem Mieter und Arkos Resorts findet ausschließlich das niederländische Recht Anwendung.
21.2. Der Mieter ist selbst verantwortlich dafür, über die gültigen Reisedokumente zu verfügen, die im Bestimmungsland erforderlich sind. Arkos Resorts übernimmt keine Haftung für die Folgen, die daraus hervorgehen, dass sich der Mieter nicht im Besitz der richtigen Reisedokumente befindet.
21.3. Offensichtliche Druck- und/oder Tippfehler verpflichten Arkos Resorts nicht. Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben alle vorhergehenden Veröffentlichungen keine Geltung mehr.
21.4. Alle Daten, die der Mieter angibt, werden in eine Datenbank aufgenommen. Die Datenbank wird für die Gästeverwaltung genutzt. Diese Daten können gleichzeitig verwendet werden, um gezielte Informationen über Produkte und Dienstleistungen von Arkos Resorts zu erteilen und Angebote zu unterbreiten – sowohl von Arkos Resorts als auch von Dritten. Um diese Informationen und Sonderangebote soweit wie möglich auf die Interessen des Mieters abzustimmen, kann Arkos Resorts die Daten mit Daten kombinieren lassen, die in anderen Unternehmen bekannt sind. Wenn der Mieter keinen Wert darauf legt, dass ihm interessante Informationen und Angebote zugesandt werden, kann er sich schriftlich abmelden. Diese Abmeldung kann adressiert werden an: Arkos Resorts t.a.v. [z. Hd.] Gästeservice – Postbus 511 – 9400 AM Assen.
 
Art. 22. Fundsachen
22.1. Der Mieter ist verpflichtet, Arkos Resorts über einen von ihm/ihr gefundenen Gegenstand so schnell wie möglich zu unterrichten. Wenn der Finder eine Fundsache bei sich behält, ist er verpflichtet, alles zu tun, was berechtigterweise von ihm verlangt werden kann, um den Eigentümer oder Verlierer zu finden.
22.2. Arkos Resorts ist verpflichtet, dem Berechtigten eine Fundsache zurückzugeben, wenn dieser sich innerhalb von drei Monaten meldet.
22.3. Arkos Resorts behält sich das Recht vor, Fundsachen nach drei Monaten zu vernichten bzw. für einen guten Zweck zu spenden, wenn der Eigentümer sich nicht gemeldet hat.
22.4. Fundsachen können innerhalb von drei Monaten bei der Sicherheitsdienst (neben dem Eingang des Resorts) abgeholt werden.
 
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